Wespen

Wespe

Sie haben ein Wespennest am Dach, im Rollladenkasten oder im Garten entdeckt? In diesem Fall ist besonnenes Handeln gefragt – auch aus rechtlichen Gründen.

Wespen stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund oder entsprechende Genehmigung entfernt oder zerstört werden. Zudem reagieren die Tiere bei unsachgemäßen Versuchen der Selbsthilfe oft extrem aggressiv, was zu schmerzhaften und für Allergiker gefährlichen Stichen führen kann.

Überlassen Sie die Absicherung oder Umsiedlung unseren Experten – wir beraten Sie rechtssicher und kümmern uns um eine fachgerechte Lösung.